- Vorsteuervergütungsverfahren
- Vergütungsverfahren; ein Verfahren aus dem Umsatzsteuerrecht.- 1. Grundprinzip: Da der ⇡ Vorsteuerabzug jedem Unternehmer zusteht, können auch ausländische Unternehmer die Erstattung von Vorsteuern beantragen. Das V. ist subsidiär gegenüber dem ⇡ Veranlagungsverfahren, d.h. sobald ein Unternehmer steuerpflichtige Umsätze im Inland ausführt, für die die Steuer nicht bereits abgegolten ist (z.B. durch das ⇡ Abzugsverfahren), scheidet ein V. aus.- 2. Voraussetzungen: Der einzelne Antrag auf Vergütung von Vorsteuern muss mindestens einen Zeitraum von drei Monaten und darf höchstens ein Kalenderjahr betragen; ein Antrag für einen kürzeren Zeitraum ist zulässig, wenn es sich um den Rest des Kalenderjahres handelt (§ 60 UStDV). Der Antrag ist für Zeiträume, die sich nicht bis zum Ende des Kalenderjahrs erstrecken, nur zulässig für Ansprüche über mindestens 200 Euro, ansonsten für mindestens 25 Euro (Nicht-EU-Unternehmer: 500 Euro bzw. 250 Euro).- 3. Verfahren: Das V. ist auf amtlichem Vordruck beim Bundesamt für Finanzen oder beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Der ausländische Unternehmer muss durch eine Bescheinigung seiner heimatlichen Finanzbehörde seine Unternehmereigenschaft (Unternehmer) nachweisen (§ 61 UStDV).- 4. Andere EU-Staaten: Das V. wird in den anderen EU-Staaten nach ähnlichen Grundsätzen durchgeführt (Vereinheitlichung durch Achte Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer, 1979; bzw. für Nicht-EU-Unternehmer 13. Richtlinie, 1986).- Anders: ⇡ Steuervergütung nach § 4a UStG.
Lexikon der Economics. 2013.